Firmengründung in der Schweiz: Was man dazu wissen sollte

Die Schweiz bietet für Unternehmen viele Standortvorteile. So sind Unternehmensgründungen einfach, schnell und ohne grossen bürokratischen Aufwand möglich. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.

Den zuständigen Stellen müssen diverse Erklärungen und Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören die ausgearbeiteten Staturen, eine Erklärung über den Hauptsitz, Unterschriftenproben und Passkopien. Darüber hinaus ist die Einlage des Mindestkapitals nachzuweisen. Dessen Höhe ist abhängig von der Beteiligungs- und Unternehmensform verschieden. Die Firmengründung muss durch einen anerkannten Notar beglaubigt sein, der die Authentizität der Unterschriften und der Gründungsurkunde bestätigt.

Mit der Gründungsurkunde können dann unverzüglich die Geschäfte aufgenommen werden. So kann man zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen und einen Buchhalter einstellen. Wer mehr über Voraussetzungen und Ablauf einer Firmengründung in der Schweiz erfahren will, erhält im Folgenden einige nützliche Hinweise.

Firmensitz bzw. Niederlassung in der Schweiz

Für ausländische Investoren ist eine Firmengründung oder die Etablierung eines Ablegers in der Schweiz attraktiv. Besonders einfach und unkompliziert geht dies, wenn man sich ein Unternehmen spezialisiert auf Firma gründen Schweiz sucht, das wertvolle Hilfestellung bei Anträgen und Behördengängen bietet. Interessenten werden unabhängig und umfassend beraten. Erforderliche Erklärungen können formuliert und eingereicht werden.

Handelsregistereintragungen

Vor der Geschäftsaufnahme muss die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür müssen dem Antrag die folgenden Unterlagen beigefügt werden: Auskunft über den Sitz des Unternehmens, die Satzung, Sozialkapital, Stampa-Erklärungsformular, Unterschriftenproben der Geschäftsführung und die Angabe des Gegenstands der Unternehmenstätigkeit.



Unternehmensformen in der Schweiz

In der Schweiz werden viele verschiedene Unternehmensformen anerkannt. Interessenten können eine Gesellschaftsform wählen, die gut zu ihrer Geschäftsidee passt. Die folgenden Unternehmensformen sind in der Schweiz eintragungsfähig:

  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung
  • Kommanditgesellschaft
  • Offene Handelsgesellschaft

Aktiengesellschaften in der Schweiz

Eine Aktiengesellschaft benötigt in der Schweiz mindestens drei Teilhaber, die als Aktionäre einen Mindestbetrag von Einhunderttausend Franken einbringen müssen. Dies ist zugleich auch die Haftungshöhe. Jede AG benötigt einen Vorstand und Aufsichtsrat, die die Geschäftsführung kontrollieren. Als Manager können nur Anteilseigner und Schweizer Bürger eingesetzt werden.

Gesellschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert mindestens zwei Teilhaber. Diese müssen ein Startkapital von mindestens 20.000 Franken nachweisen. Dies ist zugleich die Haftungsobergrenze. Einer der Teilhaber muss einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Als Inhabermodell ist in der Schweiz eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung eintragungsfähig. In diesem Fall haftet der Gründer für alle Zahlungsverpflichtungen der Firma in voller Höhe. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestkapitaleinlage, der Jahresumsatz muss aber mindestens Einhunderttausend Franken betragen.

Handels- und Kommanditgesellschaften

Zwei Gesellschafter können in der Schweiz eine Unternehmenspartnerschaft in Form einer offenen Handelsgesellschaft eingehen. Dabei ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, allerdings besteht für alle Partner eine vollständige Haftungspflicht. Bei einer Kommanditgesellschaft beschränkt sich hingegen die Haftung bei den Kommanditisten auf die Höhe ihrer Einlage. Nur der Gründer bzw. Vorstand der Kommanditgesellschaft haftet in voller Höhe. Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft sind in der Schweiz mindestens zwei Teilhaber erforderlich.

 

Titelbild: Bacho – shutterstock.com

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