So melden Sie Wohnsitz und Fahrzeug beim Zügle richtig um
VON Agentur belmedia Publi-Artikel
Bei einem Umzug in der Schweiz sind viele wichtige Punkte zu bedenken und beachten.
Ganz oben auf der Checkliste sollte die Ummeldung des Wohnsitzes und – sofern vorhanden – des Fahrzeuges stehen.
Gemeindewechsel beim Zügle: Dies sollten Sie beachten
Wenn Sie die Gemeinde wechseln möchten, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer festgelegten Frist bei der bisherigen Gemeinde ab- und bei der neuen anzumelden. Die Fristen können von Ort zu Ort variieren, sie bewegen sich aber in der Regel zwischen acht und vierzehn Tagen nach dem Zügle.
Ihr Ansprechpartner für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist das Einwohnermeldeamt bzw. die Einwohnerkontrolle. Ob Sie sich nach Ihrem Umzug persönlich melden müssen oder die Ummeldung schriftlich oder per Online-Formular vornehmen können, ist von den jeweiligen örtlichen Vorgaben abhängig. Es lohnt sich daher, sich vorab bei der Einwohnerkontrolle zu erkundigen.
Für die Ummeldung ist von Ihnen eine Gebühr zu entrichten; die Höhe beträgt zwischen 20 und 40 Franken. Bei einer persönlichen Ummeldung im Einwohnermeldeamt haben Sie den Vorteil, dass Sie den Betrag gleich vor Ort bezahlen können.
Welche Unterlagen und Dokumente benötigen Sie für die Ummeldung?
Das wichtigste Dokument beim Zügle von Gemeinde zu Gemeinde ist der Heimatschein. Diese Urkunde ist bei Ihrem aktuellen Wohnort hinterlegt und unbefristet gültig. Möglicherweise werden – sofern vorhanden – folgende Dokumente zusätzlich zum Heimatschein benötigt:
- ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)
- das Familienbüchlein (bei Ehepaaren mit Kindern)
- Geburtsscheine
- der Mietvertrag
- den AHV-Ausweis (Versichertenkarte)
- den Krankenversicherungsausweis
- das Dienst- oder Zivilschutzbüchlein
- ggf. das Scheidungsurteil
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich direkt bei den Gemeindeämtern erkundigen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Oder Sie erkundigen sich auf deren Internetseiten, z. B. unter dem Stichwort „Zügle“.
Wichtig: Auch wenn Sie innerhalb derselben Wohngemeinde umziehen, müssen Sie der Einwohnerkontrolle schnellstmöglich Ihre neue Anschrift mitteilen!
Wie und wo melden Sie Ihr Auto um?
Anders als beim Wohnsitz ist beim Fahrzeug der jeweilige Kanton massgeblich für das Ummeldeverfahren. Bleiben Sie beim Zügle innerhalb Ihres bisherigen Kantons, müssen Sie lediglich die Adressdaten in Ihrem Führerausweis ändern lassen; die Nummernschilder behalten Sie.
Wenn Sie bereits den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzen, reicht für die Anpassung Ihrer Adresse die telefonische oder schriftliche Mitteilung beim Strassenverkehrsamt. Falls Sie noch den alten Führerausweis besitzen, müssen Sie den neuen jetzt anfordern; der alte verliert seine Gültigkeit.
Falls Sie beim Zügle den Kanton wechseln, melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnsitzes mit folgenden Unterlagen und Dokumenten:
- das Formular „Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs“ (ausgefüllt)
- den Fahrzeugausweis,
- den neuen Nachweis über die Haftpflichtversicherung (wird Ihnen von der Versicherung ausgestellt).
Das alte Nummernschild können Sie gegen ein neues austauschen lassen. Die Gebühren für die Ummeldung variieren von Kanton zu Kanton und können direkt bei den Strassenverkehrsämtern erfragt werden.
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