Kellogg's: Werbeverbot in Grossbritannien

Unbewiesene Werbeversprechen können sich rächen. Das musste jetzt der US-Lebensmittelriese Kellog’s in Grossbritannien erfahren. Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) wacht argwöhnisch über Versuche zur Täuschung von Konsumenten.

Kellogg’s darf daher ab sofort seine aktuelle Werbekampagne für die „Special K“-Frühstücksflocken nicht mehr im vereinten Königreich weiterführen. Ausschlaggebend für das Verbot ist das Versprechen einer „generell besseren Gesundheit“ in der Werbung zum Produkt, obwohl dies nicht nachgewiesen werden konnte.

„Dem Lebensmittelgiganten Kellogg’s ist es nun untersagt, den Konsumenten im Zuge seiner Werbekampagne für die Special K-Cornflakes in Grossbritannien zu erzählen, dass diese sich förderlich auf ihre Gesundheit auswirken würden“, zitiert der Guardian aus dem offiziellen ASA-Urteilsspruch. Insbesondere die Behauptungen, dass dieses Produkt „voll mit wertvollen Inhaltsstoffen“ und „besonders nährstoffreich“ sein soll, sind der Aufsichtsbehörde sauer aufgestossen.

Zum Beispiel wurde in der aktuellen Werbung darauf hingewiesen, dass in Special K auch Vitamin B2 enthalten sei, das prinzipiell gut für die Haut sein soll. „Auch wenn das stimmt, heisst das noch lange nicht, dass man behaupten kann, dass dieses Produkt ‚voll mit wertvollen Inhaltsstoffen‘ sei“, betont die Behörde. Die Kampagne stelle deshalb einen klaren Bruch der Werberichtlinien dar und müsse sofort gestoppt werden. Man habe die zuständige Marketingabteilung bei Kellogg’s UK bereits über diese Entscheidung informiert.

Auch Website verstösst gegen Richtlinien

Interessanterweise stört sich die britische Werbeaufsichtsbehörde aber nicht nur an der inhaltlichen Umsetzung der Special K-Kampagne, sondern auch an der dazugehörigen Informationspolitik auf der entsprechenden Unternehmens-Webseite.

„Konsumenten müssen sich durch zwei Webseiten klicken, um endlich eine Seite zu finden, wo sich die Informationen zu den Frühstücksflocken, ihren Inhaltsstoffen und den versprochenen spezifischen Effekten auf die Gesundheit finden lassen. Auch diese Art der Präsentation auf der Homepage stellt einen Bruch der Werberichtlinien dar“, erläutert die ASA.

 

Artikel von: pressetext.redaktion
Artikelbild: © Lenscap Photography – Shutterstock.com

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