Zuger Polizei künftig auf Twitter, Facebook und Instagram aktiv
Die Zuger Polizei wird in Zukunft die Bevölkerung auch über Twitter, Facebook und Instagram auf dem Laufenden halten. Damit will sie eine zeit- und bürgernahe Kommunikation verfolgen.
Ab dem 1. Februar 2019 wird die Zuger Polizei twittern, liken und hashtaggen. Auf den Plattformen Twitter, Facebook und Instagram wird die Zuger Polizei die Bevölkerung über aktuelle Ereignisse, aber auch zu Themen wie Prävention, Fahndung und Personalrekrutierung updaten. Dabei gibt sie auch spannende Einblicke in die tägliche Polizeiarbeit.
Die Sozialen Medien haben für das Informationswesen und die Kommunikation in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen und sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem öffentlichen Bereich geworden. Die Zuger Polizei will durch die Nutzung von Social Media als zusätzliche Kommunikationskanäle noch bürgernaher werden. Grundsätzlich werden die verschiedenen Plattformen von den Mitarbeitenden der Medienstelle zu den Bürozeiten, nur bei grösseren Ereignissen auch ausserhalb der Bürozeiten, betreut.
Strafanzeigen und Notrufe
Aus Datenschutzgründen und mangels sicherer Identitätsüberprüfung des Anzeigers sind die Social Media-Kanäle für die Erstattung von Strafanzeigen weder geeignet noch erlaubt. Ebenso sollen sie in Notsituationen nicht zur Alarmierung der Polizei verwendet werden. Bei Notfällen gilt es weiterhin zwingend die Notrufnummern 117 oder 112 zu wählen.
Social Media – kein rechtsfreier Raum
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Beiträge, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen, dem entsprechenden Plattformanbieter zu melden, den Eintrag zu löschen oder löschen zu lassen. Das betrifft anstössige, obszöne, pornographische, bedrohende, zu Gewalt auffordernde, diskriminierende, rassistische, beleidigende, Dritte herabsetzende, irreführende, oder gesetzeswidrige Inhalte, sowie Inhalte, die gegen die Rechte Dritter (inkl. deren Urheber – und ihre Persönlichkeitsrechte) verstossen. In Fällen strafrechtlicher Relevanz hat dies zusätzlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge.
Quelle: Zuger Polizei
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