Bundesrat legt Zustellermässigungen 2017 fest

Der Bundesrat hat am 9. Dezember die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Die Ermässigungen für das Jahr 2017 betragen 25 Rappen beziehungsweise 16 Rappen pro Exemplar. Diese Werte basieren auf der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger und Herausgeber. Diese geben an, ob sie die Voraussetzungen für die Zustellermässigung weiter erfüllen.

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