Informationen nicht genügend geprüft - Schweizer Presserat rügt "Journal du Jura"
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen einen Artikel des „Journal du Jura“ vom 7. Juni 2017 teilweise gutgeheissen. Im beanstandeten Artikel „Histoire vivante ou manipulée?“ geht es um einen Brief der Mitgliedgesellschaft Bern (SRT Berne) an Pascal Crittin, Direktor des Westschweizer Fernsehens (RTS).
Darin wird ein Ende Mai ausgestrahlter Dokumentarfilm über Moutier heftig kritisiert, dies vor dem Hintergrund der Abstimmung am 18. Juni über einen möglichen Kantonswechsel der Gemeinde Moutier.
Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich jedoch heraus, dass der Brief der SRT Berne gar nie an die RTS-Direktion geschickt worden war.
Die Beschwerdeführerin monierte beim Presserat, dass das „Journal du Jura“ nicht ausreichend recherchiert habe. So habe der Autor nicht überprüft, ob der Brief der SRT Berne tatsächlich an RTS gesendet worden sei. Sie ist der Ansicht, dass der Artikel mehrfach gegen die „Erklärung über die Pflichten und Rechte des Journalisten“ enthält.
Der Schweizer Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut. Der Autor des Artikels schreibt, dass der erwähnte Brief an die RTS geschickt wurde. Dies ist aber erwiesenermassen nicht der Fall. Er hätte diese Information überprüfen müssen. In allen übrigen Punkten wird die Beschwerde abgewiesen: Der Artikel verletzt weder die Würde des journalistischen Berufsstandes noch verfälscht er die Quellen. Der Autor wendet auch keine unlauteren Methoden an, um an Informationen zu gelangen. Zudem berichtigte das „Journal du Jura“ die fehlerhaften Informationen.
Quelle: Schweizer Presserat
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