„Handelszeitung“ vom Schweizer Presserat wegen Nennung von Namen gerügt
Die „Handelszeitung“ berichtete am 9. Dezember 2016 online über Ermittlungen der Zuger Staatsanwaltschaft wegen der mutmasslich betrügerischen Finanzierung des gescheiterten Pharma-Startups „Amvac“.
Aktienverkäufer hätten Geld von Investoren als Provisionen abgezweigt. Von den neun Verkäufern, gegen die wegen Betrugsverdachts ermittelt wird, nannte das Wirtschaftsblatt deren zwei namentlich.
Einer von ihnen gelangte an den Schweizer Presserat, um sich gegen diese identifizierende Berichterstattung zu wehren. Die „Handelszeitung“ entgegnete: Wer im öffentlichen Handelsregister als einziger Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft eingetragen sei, könne sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.
Der Presserat weist diese Argumentation zurück. Der Eintrag ins öffentlich-rechtliche Handelsregister ist ein rechtlicher Pflichteintrag. Diesen kann die Redaktion nicht ernsthaft als freiwilligen Schritt in die Öffentlichkeit interpretieren. Gemäss den Presserats-Richtlinien haben Medienschaffende die Privatsphäre von Personen zu respektieren, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt.
Um potenzielle Investoren vor den mutmasslichen Betrügern zu warnen, hätte es genügt, die Firmennamen zu nennen. Und zu vermelden, dass der Staatsanwalt nun auch gegen deren Inhaber ermittelt.
Quelle: Schweizer Presserat
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