Erste Ausgleichstranche für zu hohe Beiträge der Krankenkasse festgelegt

Auf der Suche nach einer finanziellen Entlastung bei der Krankenversicherung können Tausende Schweizer Bürger in diesem und den Folgejahren von einer attraktiven Rückzahlung profitieren. Möglich wird dies nach einem Parlamentsbeschluss, nach dem zu viel gezahlte Beiträge im Zeitraum zwischen 1996 und 2013 in drei Tranchen an die betroffenen Versicherten zurückerstattet werden.

Die Rückzahlung hängt nicht von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse ab, sondern vom Wohnkanton des Versicherten. In insgesamt neun Kantonen ist es über die Zeitspanne von 15 Jahren zum zu umfangreichen Einziehen in einer Dimension von 1,6 Milliarden Franken gekommen, die nun schrittweise zurückgezahlt werden.

Attraktive Erstattung für zu viel gezahlte Kassenbeiträge

Lediglich die Hälfte der Einnahmen werden wieder an die Versicherten zurückgeführt, die andere Hälfte von 800 Millionen Franken kommen dem Schweizer Gesundheitssystem zu Gute. Nach Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit soll der Beitrag für den Juni 2015 um den entsprechenden Anteil des Versicherten reduziert werden, der ihm als Rückzahlung zusteht. Falls dieser nicht mehr Mitglied der entsprechenden Krankenkasse ist, kommt es alternativ zu einer separaten Rückzahlung des Beitragsüberschuss. In der ersten Tranche erfolgt die Rückzahlung im Umfang von fast 255 Millionen Franken, in den beiden Folgejahren werden zwei weitere Tranchen in ähnlicher Dimension folgen.

Betroffen sind Versicherte in den folgenden neun Kantonen: Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Thurgau, Waadt, Zug und Zürich. Wie hoch die Rückzahlung im aktuellen Jahr ausfällt, hängt entscheidend vom Kanton ab, das über die Jahre hinweg unterschiedliche Richtlinien bei der Beitragsabrechnung verfolgt. Versicherte im Kanton Waadt können mit einer Rückzahlung von knapp 120 Franken rechnen, während sich Versicherte in Graubünden mit 70 Rappen zufriedengeben müssen. Falls der Versicherte von einer Prämienverbilligung seitens des Kantons profitiert, da er die laufenden Beiträge nicht im vollen Umfang selbst bezahlen kann, steht ihm unabhängig hiervon eine Auszahlung des kompletten Betrags zu.



Kosten der Rückzahlung gleichmässig aufgeteilt

Die Rückzahlungssumme wird jeweils zu einem Drittel vom Bund, den Krankenversicherern und den Versicherten in bevorteilten Kantonen finanziert. Letztere gehören zu den anderen als den oben genannten Kantonen, bei denen es über die Jahre zu niedrigeren Prämieneinnahmen im Vergleich zu den Kosten der Krankenkassen kam. Dies gleicht sich nun durch die Beteiligung an den drei Tranchen aus und schafft rückwirkend einen gerechten Ausgleich zwischen sämtlichen Kantonen und den Kosten, die ein Krankenversicherer hier jeweils zu tragen hatte. In der aktuellen Situation bleibt abzuwarten, ob über die Folgejahre hinweg ähnliche Ungleichheiten zu erwarten sind und es zu erneuten Rückzahlungen kommen könnte.

Wie die einzelnen Kantone mit der Umsetzung der Regelung umgehen, bleibt aktuell noch abzuwarten. So steht den einzelnen Versicherten auch bei einer Prämienverbilligung der gesamte Betrag zu, dies schliesst allerdings nicht aus, dass der Kanton den Betrag bei einer aktuell gewährten Prämienverbilligung einrechnen darf. Unberührt sind von der Regelung hingegen die Zuschläge auf den Beitrag, der unabhängig von der Krankenkasse je nach Kanton angerechnet wird. Wie Versicherte aus der Praxis wissen, weisen auch diese je nach Wohnregion grosse Unterschiede auf und sorgen für eine mehr oder weniger grosse Entlastung bei der Zahlung der fortlaufenden Versicherungsbeiträge.

Neben der Rückzahlung von niedrigen Beiträgen profitieren

Für die betroffenen Versicherten selbst ist die Rückzahlung in diesem und den beiden kommenden Jahren eine attraktive Erstattung, die ein wenig über aktuelle Kassenbeiträge hinwegtrösten dürfte. Um sich dauerhaft von einer zu grossen Beitragsbelastung zu befreien, muss es natürlich nicht zum Umzug in einen anderen Kanton kommen. Stattdessen lohnt sich ein Blick auf die Angebote und Tarife anderer Krankenkassen, ein Wechsel innerhalb des Systems ist möglich und kann für eine erkennbare Beitragsreduktion sorgen. Neben den Kosten sollten bei der Analyse die jeweils gebotenen Leistungen nicht aus den Augen gelassen werden, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen.

 

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