DRPR: Rüge wegen Täuschung gegen unbekannte AfD-Unterstützerkreise
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) spricht zwei Rügen wegen Täuschung und Verschleierung aus. Die Verantwortlichen der Wahlzeitung „Extrablatt“ sowie der Grossplakate mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für Deutschland (AfD) in vier Landtagswahlkämpfen 2016 werden gerügt, weil der wahre Absender der politischen Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht hinreichend erkennbar waren.
Der Tourismusverband Seefeld wird aufgrund der bewussten Täuschung von Medienvertretern sowie der damit verbundenen Reputationsschädigung des Berufsfeldes PR gerügt.
Rüge im Fall „Extrablatt“ und Grossplakate im Landtagswahlkampf 2016
Eine Rüge spricht der Rat im Fall „Extrablatt“ und bei Grossplakaten während Landtagswahlkämpfen im Jahr 2016 aus. Dabei handelt es sich um die Verteilung der Wahl-Zeitung „Extrablatt“ und den Inhalt von Grossplakaten mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für Deutschland (AfD). Dies geschah in vier Landtagswahlkämpfen 2016 durch eine Vereinigung, wobei der wahre Absender der Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht erkennbar waren.
Die „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ setzte ausserdem zur Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen „Wahlometer“ auf, deren Antworten in den meisten Fällen in eine Wahlempfehlung zu Gunsten der AfD mündeten. Auch in diesem Fall waren der wahre Absender der Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht erkennbar.
Der DRPR rügt die wahren Auftraggeber und die beteiligten Personen, da sowohl beim „Extrablatt“, bei den Grossplakaten zu den Landtagswahlen 2016 sowie dem „Wahlometer“ zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016 der wahre Absender der politischen Kommunikation nicht hinreichend eindeutig benannt ist und die Quelle der Finanzierung der Kommunikation nicht hinreichend offen gelegt wird. Dieses Vorgehen verstösst gegen Art. 1 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie die DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum.
Rüge gegen Tourismusverband Seefeld und mehrere Einzelpersonen wegen bewusster Täuschung von Medienvertretern
Im Fall „Pistenraupe – Tourismusverband Seefeld“ handelt es sich um die vermeintliche Irrfahrt einer Pistenraupe, die anstatt in das österreichische Seefeld in den gleichnamigen Ort in Schleswig-Holstein geliefert wurde. Mehrere Medien berichteten am 24.11.2016 über die Meldung, die auch von der dpa veröffentlicht wurde. Auf konkrete und mehrmalige Nachfragen von dpa und anderer Medienvertreter bestätigte Elias Walser, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Seefeld, den Vorgang zunächst als wahr.
Erst zwei Tage später räumte Herr Walser ein, dass es sich hierbei um einen „PR-Gag“ gehandelt habe. Der DRPR rügt Elias Walser, den in die Durchführung involvierten Kabarettisten Alex Kröll und Karl Royer, Geschäftsführer der österreichischen Werbeagentur SR1, aufgrund der bewussten Täuschung von Journalisten sowie der Schädigung des Berufsfeldes der PR. Vorhaben und Aktionen dieser Art verstossen gegen Art. 1, 2 und 12 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie gegen Art. 4, 15, 18 und 19 des Code de Lisbonne.
Die Beschlüsse zu den Rügen in diesen Fällen wurden auf der letzten Sitzung des DRPR am 02.12.2016 getroffen und sind auf der Website des DRPR ausführlich begründet.
Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de’ge’pol) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem Gewissen verpflichtet. Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht.
Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.
Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäusserung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.
Artikel von: Deutscher Rat für Public Relations / presseportal.ch
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