Corona: Übergangsmassnahmen zugunsten der Medien verlängert

Die Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ausserdem übernimmt der Bund für weitere Monate die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden.

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 entschieden. Damit profitieren die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sowie elektronische Medien mit einem Abonnement von Keystone-SDA weiterhin von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.

Die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat für die Medien stark rückläufige Werbeeinnahmen zur Folge. Um finanzielle Soforthilfe zu leisten, verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai 2020 Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen (Covid 19 Verordnung Printmedien; Covid-19-Verordnung elektronische Medien). Die Verordnungen waren zunächst bis 30. November 2020 befristet und wurden nun vom Bundesrat bis längstens Ende 2021 verlängert.

Die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat für die Medien stark rückläufige Werbeeinnahmen zur Folge. Um finanzielle Soforthilfe zu leisten, verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai 2020 Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen (Covid 19 Verordnung Printmedien; Covid-19-Verordnung elektronische Medien). Die Verordnungen waren zunächst bis 30. November 2020 befristet und wurden nun vom Bundesrat verlängert.

Die Covid 19 Verordnung Printmedien wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Bundesrat prüft dann eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung. Damit werden zum einen die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zum anderen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40’000 Exemplaren pro Ausgabe. Die Beiträge werden nur geleistet, sofern sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten.

Für die Unterstützung stellt der Bund zusätzlich 20.44 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Massnahmen sind ergänzend zu der indirekten Presseförderung, bei welcher die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken unterstützt wird. Die Zustellermässigungen pro Exemplar für das Jahr 2021 wird der Bundesrat noch dieses Jahr genehmigen.

Die Covid-19-Verordnung elektronische Medien wird bis am 31. Dezember 2021 verlängert. Damit werden die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiterhin übernommen, bis der seit Juni 2020 bereitgestellte Betrag von 10 Millionen Franken ausgeschöpft ist. Bisher wurden rund 5,2 Millionen Franken ausgegeben.

Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.

 

Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Titelbild: Wachiwit – shutterstock.com

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