CH Media schliesst „Today“-Plattformen: Schlag für Schweizer Lokaljournalismus
VON belmedia Redaktion Allgemein Kommunikation News
CH Media schliesst seine sechs digitalen Plattformen „Today“. Vor über 10 Jahren gegründet, haben sich diese Medienplattformen als wichtige Informationskanäle in der Ost- und Zentralschweiz sowie in den Regionen Aarau, Zürich, Bern und Solothurn etabliert.
Mit dem Entscheid von CH Media, die „Today“-Portale per sofort zu schliessen, verstummen sechs weitere wichtige Quellen im Lokaljournalismus. impressum, der Berufsverband der Schweizer Journalistinnen und Journalisten, bedauert den Entscheid von CH Media, die „Today“-Portale zu schliessen.
Damit wird der Lokaljournalismus in der Schweiz weiter geschwächt.
impressum ist sich der wirtschaftlichen Herausforderungen bewusst, die mit der Digitalisierung der Medien und den veränderten Gewohnheiten der Leserschaft verbunden sind. Allerdings ist CH Media ein ressourcenstarkes Unternehmen mit rund 700 Journalistinnen und Journalisten, das in die Zukunft der Medien investieren könnte.
Aus journalistischer Sicht ist der Schliessungsentscheid von CH Media nicht nachvollziehbar. Einmal mehr scheint ein Medienhaus nach dem Motto „Rentabilität ist wichtiger als journalistische Qualität“ zu verfahren.
Fragwürdige Geheimniskrämerei
Ein gut dotierter Sozialplan trägt dazu bei, plötzlich ausgesprochene Kündigungen abzufedern. Dadurch sollten betroffene Journalistinnen und Journalisten in die Lage versetzt werden, sich neu zu orientieren. Aus diesem Grund kritisiert impressum den Umstand, dass im vorliegenden Fall der Sozialplan nicht an das aktuell besonders schwierige Brancheumfeld angepasst worden ist.
Michael Burkard, Zentralsekretär von impressum
Auch das Verfahren, welches von der Geschäftsleitung offenbar im Geheimen durchgezogen worden ist, stösst bei Michael Burkard, Zentralsekretär von impressum, auf Kritik: „Ein geheimes Konsultationsverfahren widerspricht der Idee der betrieblichen Mitwirkung. Die Angst der Geschäftsleitung, dass ihr die Leute davonlaufen könnten, mag berechtigt sein. Diese Angst ist jedoch selbstverschuldet und darf nicht als Rechtfertigung dafür dienen, die Konsultationsrechte der Mitarbeitenden einzuschränken.“
Quelle: impressum
Bildquellen: Bild 1: => CH Media; Bild 2: => impressum