Bundesrat legt Zustellermässigungen 2017 fest
Der Bundesrat hat am 9. Dezember die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung.
Die Ermässigungen für das Jahr 2017 betragen 25 Rappen beziehungsweise 16 Rappen pro Exemplar. Diese Werte basieren auf der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger und Herausgeber. Diese geben an, ob sie die Voraussetzungen für die Zustellermässigung weiter erfüllen.
Unverändert – Ermässigung für Regional- und Lokalpresse
Per 1. Oktober 2016 war das bei 142 Titeln der Regional- und Lokalpresse der Fall. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr gleich. Die Versandmenge ist jedoch um 0.7 Millionen Exemplare gestiegen, weil 2016 zwei mittelgrosse Tageszeitungen förderberechtigt wurden, welche auflagenstärker als weggefallene Titel sind.
Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken. Zusätzlich wird im Rahmen des Differenzenausgleichs der im Jahr 2015 nicht ausbezahlte Betrag hinzugerechnet. Mittels des verfügbaren Förderbetrags und der tatsächlichen Versandmenge des vorangehenden Jahres wird die Ermässigungsberechnung vorgenommen. Für 2017 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und bleibt somit unverändert.
Ein Rappen mehr – Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten per 1. Oktober 2016 insgesamt 1’046 Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung. Das sind 20 Titel weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sinkt auf 130 Millionen Exemplare (-3.3 Millionen). Gründe für den Rückgang sind unter anderem weniger Abonnenten, geringere Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung des Titels.
Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für 2017 eine Ermässigung von 16 Rappen pro Exemplar. Sie ist somit ein Rappen höher als im Jahr 2016.
Der Differenzausgleich
Da die effektiven Versandmengen der geförderten Titel vorab nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die effektiven Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall sieht die Postverordnung einen Ausgleich der Differenzen vor.
Aufgrund der anhaltenden Tendenz sinkender Auflagezahlen wurden im 2015 die gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträge in beiden Kategorien nicht vollständig ausgeschöpft. Der nicht ausbezahlte Betrag wurde nun bei der Berechnung der Ermässigungen 2017 berücksichtigt und zu den 30 beziehungsweise 20 Millionen Franken hinzugerechnet.
Quelle: Der Bundesrat / Generalsekretariat UVEK / Bundesamt für Kommunikation
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