Beschwerde gegen „Blick“ wegen Kriegsbild mit toten Kindern abgewiesen

Privatsphäre und Menschenwürde lassen sich auch beim Foto eines trauernden Vaters mit seinen zwei toten Kindern wahren. Dies, solange das Bild als Dokument der Zeitgeschichte gelten kann, es respektvoll ist und die Menschen nicht zu Objekten degradiert.

Der Schweizer Presserat hat in diesem Sinn eine Beschwerde gegen „blick.ch“ abgewiesen. Die Online-Zeitung hatte ein Foto über die Folgen eines Giftgasangriffs in Syrien abgebildet. Es zeigt einen trauernden Vater, der seine toten Zwillinge in den Armen hält.

Die Beschwerdeführerin hatte geltend gemacht, das Foto – auf dem alle erkennbar und von nahe abgebildet sind – verletze die Privatsphäre der Abgebildeten und die Totenwürde der Kinder.

Der Presserat kam zum Schluss, dass dieses Foto aussagekräftig ist und die menschliche Tragödie des Krieges in Syrien und die schrecklichen Folgen eines Giftgasangriffs mit Sensibilität zeige. Das öffentliche Interesse an einer Publikation ist hier der Privatsphäre der Abgebildeten überzuordnen. Dies umso mehr, als der Vater offensichtlich damit einverstanden war, fotografiert zu werden.

Die Stellungnahme des Schweizer Presserats ist hier zu finden.

 

Quelle: Schweizer Presserat
Titelbild: sevenMaps7 – shutterstock.com

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