Achtung! Vorsicht vor hinterlistiger Betrugsmasche im Internet ("CEO-Betrug")

Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft musste sich in den letzten Wochen mehrmals mit einer Betrugsmasche befassen, bei welcher es um hohe Geldbeträge ging.

Zum aktuellen Zeitpunkt beläuft sich die Schadenssumme auf rund ca. CHF 200‘000.–.

Der Begriff CEO-Betrug wird dann verwendet, wenn eine Täterschaft im Namen eines Firmenchefs bzw. vorgesetzten Mitarbeitende anweist, eine Zahlung auf ein (typischerweise ausländisches) Konto der Betrüger zu tätigen. Diese setzen auf die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit oder mangelnde Vorsicht ihrer Opfer. Auch nutzen die Täter unklar geregelte Abläufe in einem Unternehmen bei finanziellen Transaktionen aus. Dadurch werden Mitarbeitende dazu gebracht, grosse Geldsummen auf ausländische Konten der Betrüger zu überweisen.

In einem der Fälle gelangten die Betrüger an die E-Mailadresse eines Vorgesetzten einer Firma. In der Folge erhielt eine Firmenangestellte eine E-Mail dieses Vorgesetzen, welcher sie aufforderte, eine Transaktion vorzunehmen und den Betrag von rund CHF 50‘000.— auf ein ausländisches Konto zu überweisen. In der Annahme, dass es sich um einen rechtmässigen Auftrag ihres Chefs handelte, erteilte sie den Auftrag, den Betrag zu überweisen. Im letzten Moment konnte die Transaktion noch gestoppt und die Überweisung verhindert werden.

Wie beschaffen sich die Täter Informationen?

Für die Täter sind u.a. die E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten anderer Firmen-Mitarbeiter herleiten. Möglich ist auch, dass das E-Mail Konto eines Mitarbeitenden gehackt wurde und die Betrüger mitlesen und -schreiben. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Die Täter nutzen zudem Informationen, die in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlicht sind.

Warnung vor dubiosen Investmentfonds

In Weiteren warnt die Staatsanwaltschaft auch vor Betrügern, welche sich als Manager bzw. Investmentberater von Investmentfonds ausgeben und mit Geldanlagen werben. Dazu gründen sie Scheinfirmen. Die vermeintlichen Manager bzw. Investmentberater treten sehr professionell und manipulativ auf, um Überweisungen von den Anlegern zu erhalten. Die angebotenen Investitionsobjekte bzw. Investmentfonds werden als sehr lukrativ und sicher angepriesen. In Wirklichkeit gibt es jedoch meistens keine echten Investitionsobjekte bzw. Wertpapiere. Wenn Geld überwiesen wurde, werden die Scheinfirmen wieder aufgelöst. Dabei können Investoren grosse Geldbeträge verlieren. Die Täterschaft, welche meistens vom Ausland aus operiert, zu ermitteln, ist oft nicht möglich.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft rät zur Vorsicht bei Finanzgeschäften im Internet und bei der Überweisung von Geldbeträgen. Der Versand von Betrugs-E-Mails kann kaum verhindert werden. Die Betrüger verschleiern ihre Identität und Herkunft und können bei Bedarf jederzeit die Adresse wechseln.

– Überprüfen Sie E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise

– Verifizieren Sie Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber

– Geben Sie bei ungewöhnlichen oder zweifelhaften Kontaktaufnahmen keine Informationen preis und befolgen Sie keine Anweisungen, auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden

– Richten Sie interne Kontrollmechanismen ein

– Nehmen Sie mit dem Vorgesetzten bzw. der Geschäftsleitung persönlich Kontakt auf

– Führen Sie bei Überweisungen z.B. ein Vieraugenprinzip mit Kollektivunterschrift ein

– Treffen Sie klare Abwesenheitsregelungen

– Sensibilisieren Sie Mitarbeitende hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens

– Holen Sie bei einer unabhängigen Stelle Informationen über angebliche Investmentbanker bzw. Firmen ein

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Gajus – shutterstock.com

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