Belästigungen am Arbeitsplatz: Vorwürfe von Fehlverhalten bei RTS werden extern untersucht
Die Genfer Anwältinnenkanzlei „Troillet Meier Raetzo“ untersucht den Vorwurf von Fehlverhalten in den drei kürzlich bekannt gewordenen Fällen bei Radio Télévision Suisse (RTS).
Im Weiteren untersuchen die unabhängigen Experten Muriel Epard und Stanislas Zuin, ob die vorgesetzten Personen und Stellen ihre Verantwortung in den RTS-Fällen korrekt wahrgenommen haben. Zudem überprüft die Interne Revision SRG mit externer Unterstützung die unternehmensweit vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden.
Anfang November hat der Verwaltungsrat SRG umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten, um die bestehenden Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von Belästigungen am Arbeitsplatz zu verbessern.
SRG-Verwaltungsratspräsident Jean-Michel Cina: „Der ganze Verwaltungsrat und ich stehen ein für eine lückenlose, unabhängige Untersuchung der Fälle bei RTS sowie der Verantwortlichkeiten und der Tauglichkeit der heute in der SRG vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität. Das sind wir den Betroffenen schuldig.“
Drei unabhängige Untersuchungen
Im Auftrag des Verwaltungsrats SRG starten drei unabhängige Untersuchungen:
- Die Kanzlei „Troillet Meier Raetzo“ untersucht die Fälle bei RTS: Die Genfer Anwältinnenkanzlei „Troillet Meier Raetzo“ ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Sie wird die bekannt gewordenen Fälle bei RTS aufrollen und untersuchen. Das Mandat dafür wurde im Auftrag der Generaldirektion SRG von der Direktion RTS in Abstimmung mit dem SSM erteilt und vom Personalausschuss des Verwaltungsrats SRG genehmigt.
- Externes Mandat zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten bei RTS: Muriel Epard ist ehemalige Präsidentin des Kantonsgerichts Waadt. Stanislas Zuin ist ehemaliger Präsident des Genfer Rechnungshofs und hat ein eigenes Beratungsunternehmen. Epard und Zuin untersuchen als unabhängige Experten, ob die Rollen und Verantwortlichkeiten in den RTS-Fällen klar geregelt waren und ob die Verantwortung von Führungspersonen und Fachstellen genügend wahrgenommen wurde. Das Mandat für diese Untersuchung wurde vom Personalausschuss des Verwaltungsrats SRG und in Abstimmung mit dem SSM erteilt.
- Die Interne Revision SRG untersucht die Instrumente der SRG: Die Interne Revision untersucht mit Unterstützung externer Fachleute, wie die im Unternehmen vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden funktionieren, ob sie genügend bekannt sind und genutzt werden und ob es weitere Instrumente braucht. Das Mandat für diese Untersuchung wurde vom Audit Committee des Verwaltungsrats SRG erteilt. Die beauftragten Stellen und Personen werden für ihre Untersuchungen jeweils einen Bericht zuhanden des Verwaltungsrats SRG erarbeiten. Die Erkenntnisse werden zusammengetragen, um daraus die erforderlichen Massnahmen umzusetzen.
Die beauftragten Stellen und Personen werden für ihre Untersuchungen jeweils einen Bericht zuhanden des Verwaltungsrats SRG erarbeiten. Die Erkenntnisse werden zusammengetragen, um daraus die erforderlichen Massnahmen umzusetzen.
Voraussichtlich im Februar 2021 werden der Sozialpartner, die Mitarbeitenden der SRG und die Öffentlichkeit darüber informiert.
Die SRG verfügt heute über verschiedene Wege, um Fehlverhalten zu melden. So gibt es eine von der Internen Revision SRG betreute Whistleblowing-Plattform, die direkt beim Verwaltungsrat angesiedelt ist, ein externes Mandat der Firma Movis, die Mitarbeitenden für eine unabhängige und vertrauliche Beratung zur Verfügung steht, sowie zusätzliche Mechanismen in jeder Region wie zum Beispiel mit dem Sozialpartner gemeinsam organisierte Mediationsgruppen.
Quelle: SRG SSR
Titelbild: obs/SRG SSR