SRG stellt wegen Corona für Teil der Mitarbeitenden auf Homeoffice um
Die Geschäftsleitung der SRG hat entschieden, vorübergehend Homeoffice einzuführen – zum Schutz der Mitarbeitenden und des Leistungsauftrages.
Von zu Hause aus muss ab nächster Woche arbeiten, wer dies aus betrieblicher Sicht tun kann. Die Anordnung gilt vorerst bis Anfang April.
Das Coronavirus breitet sich in der Schweiz und weltweit immer weiter aus. Die
Geschäftsleitung der SRG hat deshalb an einer ausserordentlichen Sitzung am
Donnerstag die aktuelle Lage diskutiert und weitere, unternehmensweit
umzusetzende Massnahmen definiert.
Aufrechterhaltung des Leistungsauftrags hat Priorität
Für die SRG hat der gesundheitliche Schutz der Mitarbeitenden und die
Aufrechterhaltung des Leistungsauftrags höchste Priorität. Artikel 24 der
Konzession sieht vor, dass die SRG in Krisenzeiten einen Versorgungsauftrag inne
hat, diesen sicherstellen muss und deshalb die dafür notwendigen
organisatorischen und technischen Massnahmen getroffen werden müssen.
Die SRG führt deshalb ab nächster Woche schrittweise ein obligatorisches
Homeoffice für denjenigen Teil der Mitarbeitenden ein, die nicht zwingend vor
Ort anwesend sein müssen. Damit werden alle Mitarbeitenden besser geschützt, die
für die Erfüllung des Leistungsauftrags an einem SRG-Standort arbeiten müssen.
Die Massnahme soll vorerst bis am Sonntag, 5. April andauern – eine Verlängerung
ist möglich. Physische Kontakte sollen so im Sinne der vom Bundesamt für
Gesundheit BAG angeordneten Massnahmen reduziert und die Mitarbeitenden so noch
besser geschützt werden.
Quelle: Medienstelle SRG SSR
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