Foto in „20 minutes“ zu kosovarischem Täter diskriminiert Schwarze
Darf man ein Foto mit der Hand eines Schwarzen, der einen italienischen Personalausweis hält, veröffentlichen, um einen Artikel mit dem Titel „Il obtient deux permis de séjour avec de faux papiers“ („Er erhält zwei Aufenthaltsbewilligungen mit falschen Dokumenten“) zu illustrieren, wenn der Text besagt, dass der Täter Kosovare ist?
Nicht ohne die Bestimmung der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ bezüglich Rassendiskriminierung zu verletzen. Dies hält der Schweizer Presserat in seinem jüngsten Entscheid fest.
Ein Leser, der nur den Titel über diesem Bild in der welschen Pendlerzeitung „20 minutes“ liest, wird daraus folgern, dass ein Afrikaner betrogen hat. Dies verstärkt die Vorurteile, welche ein Teil der Schweizer Öffentlichkeit gegenüber Menschen schwarzafrikanischer Herkunft hat, wonach diese als Profiteure im Asylbereich wahrgenommen werden. Der Presserat hat daher eine Beschwerde gegen die Online-Ausgabe von „20 minutes“ in der Hauptsache gutgeheissen.
„20 minutes“ hatte geltend gemacht, das Foto mit diesem Titel sei unproblematisch, da die Nutzer zweifellos nichts daraus ableiteten. Oder allenfalls, dass es sich um die Hand eines Behördenvertreters und nicht des Täters handle. Eine abenteuerliche Interpretation, die der Analyse nicht standhält. Das Foto enthielt zudem keine weiteren relevanten Informationen, welche das Risiko einer Rassendiskriminierung gemindert hätten. Der Presserat urteilt deshalb, dass das Foto gegen die Berufsethik verstösst. Darüber hinausgehend hat er die Beschwerde abgewiesen: Der Artikel enthielt keine faktischen Fehler und ignorierte keine wichtigen Fakten. Das Foto wurde auch nicht verändert. Die Pflicht zur Wahrheit wurde nicht verletzt.
Quelle: Schweizer Presserat
Titelbild: one line man – shutterstock.com