UVEK – Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht
Das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass das UVEK in dem Verfahren zum Joint Venture von SRG, Ringier AG und Swisscom die anderen Medienunternehmen hätte stärker einbeziehen müssen.
Da dies nicht erfolgt ist, hat das Gericht eine entsprechende Verfügung vom Februar dieses Jahres aufgehoben.
Das UVEK nimmt den Entscheid zur Kenntnis und wird jetzt die Gründe des Gerichts prüfen. Davon hängt dann auch das weitere Vorgehen ab. Die beschwerdeführenden Unternehmen hatten gefordert, im Verfahren über das Joint Venture im Bereich der Werbevermarktung als Parteien anerkannt zu werden.
Das UVEK nimmt ferner zur Kenntnis, dass das Gericht die Verfügung des BAKOM vom Februar 2016 bestätigt hat. Das Gericht ist auf die Frage der zielgruppenspezifischen Werbung (Targeted Advertising) in den Programmen der SRG nicht eingetreten. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen lassen diese neue Form der Werbung nicht zu.
Artikel von: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK / Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Artikelbild: © sergign – shutterstock.com