Festlegung erster Ausgleichstranche für zu hohe Beiträge der Krankenkasse

Tausende Schweizer Bürger können auf der Suche nach einer finanziellen Entlastung bei der Krankenversicherung in diesem Jahr und den Folgejahren von einer attraktiven Rückzahlung profitieren. Nach einem Parlamentsbeschluss wird dies möglich, nach dem in drei Tranchen zu viel gezahlte Beiträge im Zeitraum zwischen 1996 und 2013 an die betroffenen Versicherten zurückerstattet werden.

Diese Rückzahlung hängt nicht von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse ab, sondern vom jeweiligen Wohnkanton des Versicherten. Über die Zeitspanne von 15 Jahren ist es in insgesamt neun Kantonen zu umfangreichen Einziehen in einer Dimension von 1,6 Milliarden Franken gekommen, die nun schrittweise zurückgezahlt werden müssen.

Zu viel gezahlte Kassenbeitrage werden erstattet

An die Versicherten werden lediglich die Hälfte der Einnahmen wieder zurückgeführt, dem Schweizer Gesundheitssystem kommt die andere Hälfte von 800 Millionen Franken zu Gute. Der Beitrag für den Juni 2015 soll nach Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit um den entsprechenden Anteil des Versicherten reduziert werden, der ihm als Rückzahlung zusteht. Falls dieser nicht mehr Mitglied bei der jeweiligen Krankenkasse ist, kommt es alternativ zu einer separaten Rückzahlung des Beitragsüberschuss. In der ersten Tranche erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von fast 255 Millionen Franken, in den beiden Folgejahren werden zwei weitere Tranchen in ähnlicher Dimension folgen.

In den folgenden neun Kantonen sind Versicherte betroffen: Freiburg, Appenzell Innerrhoden, Genf, Tessin, Graubünden, Waadt, Thurgau, Zürich und Zug. Wie hoch die Rückzahlung im aktuellen Jahr ausfällt, hängt dabei vom Kanton ab, das über die Jahre hinweg bei der Beitragsabrechnung unterschiedliche Richtlinien verfolgt. Während sich Versicherte in Graubünden mit 70 Rappen zufriedengeben müssen, können Versicherte im Kanton Waadt mit einer Rückzahlung von knapp 120 Franken rechnen. Falls der Versicherte seitens des Kantons von einer Prämienverbilligung profitiert, da er die laufenden Beiträge nicht im vollen Umfang selbst bezahlen kann, steht ihm hiervon unabhängig eine Auszahlung des kompletten Betrags zu.



Gleichmässige Aufteilung der Kosten der Rückzahlung

Die Rückzahlungssumme wird jeweils zu einem Drittel von den Krankenversicherern, vom Bund und von den Versicherten in den bevorteilten Kantonen finanziert. Letztere gehören zu nicht zu oben genannten Kantonen, bei denen es im Vergleich zu den Kosten der Krankenkassen über die Jahre zu niedrigeren Prämieneinnahmen kam. Durch die Beteiligung an den drei Tranchen gleicht sich dies nun aus und schafft rückwirkend einen gerechten Ausgleich zwischen allen Kantonen und den Kosten, die ein Krankenversicherer hier jeweils zu tragen hatte. Es bleibt in der aktuellen Situation abzuwarten, ob ähnliche Ungleichheiten über die Folgejahre hinweg zu erwarten sind und ob es erneut zu Rückzahlungen kommen könnte.

Aktuell bleibt noch abzuwarten, wie die einzelnen Kantone mit der Umsetzung der Regelung umgehen. Den einzelnen Versicherten steht so auch bei einer Prämienverbilligung der gesamte Betrag zu, dies schliesst allerdings nicht aus, dass der Kanton den Betrag bei einer aktuell gewährten Prämienverbilligung einrechnen darf. Unberührt von der Regelung sind hingegen die Zuschläge auf den Beitrag, der je nach Kanton unabhängig von der Krankenkasse angerechnet wird. Wie Versicherte aus der Praxis wissen, weisen diese auch je nach Wohnregion grosse Unterschiede auf und sorgen für eine mehr oder weniger grosse Entlastung bei der Zahlung fortlaufender Versicherungsbeiträge.

Profitieren Sie neben der Rückzahlung von niedrigen Beiträgen

Für betroffene Versicherten selbst ist die Rückzahlung in diesem und den beiden kommenden Jahren eine attraktive Erstattung, die über aktuelle Kassenbeiträge ein wenig hinwegtrösten dürfte. Um sich von einer zu grossen Beitragsbelastung dauerhaft zu befreien, muss es natürlich nicht zum Umzug in einen anderen Kanton kommen. Stattdessen lohnt sich ein Blick auf die Tarife und Angebote anderer Krankenkassen, ein Wechsel innerhalb des Systems ist jederzeit möglich und kann durchaus für eine erkennbare Beitragsreduktion sorgen. Neben den Kosten sollten die jeweils gebotenen Leistungen bei der Analyse nicht aus den Augen gelassen werden, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen.

 

Oberstes Bild: © Nikolay Litov – shutterstock.com

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