Umzug in die Schweiz: Was Sie über Zollbestimmungen wissen müssen
VON Agentur belmedia Publi-Artikel
Es gibt zahlreiche gute Gründe, in die Schweiz umzuziehen. Die Alpenrepublik ist wirtschaftlich hervorragend positioniert und auch, was Leute, Freizeit und Landschaft betrifft, befindet man sich hier in bester Gesellschaft.
Jedoch sollte der Umzug in die Schweiz gut vorbereitet werden.
Umzug Schweiz – der Zoll
Die Zollabfertigung ist ein sehr wichtiges Thema beim Umzug. Hierbei muss zwischen der deutschen Zollausfuhrabfertigung sowie der Schweizer Zolleinfuhrabfertigung unterschieden werden. Die deutsche Zollausfuhrabfertigung ist die so genannte Ausfuhranmeldung.
Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die für Privatpersonen, die in Zollangelegenheiten unbedarft sind, nicht lösbar ist. Alle Daten werden dem Zoll elektronisch übermittelt.
Dies sollte ein erfahrener Umzugsspediteur regeln. Der Spediteur benötigt folgende Angaben: Vor- und Nachname, bisherige und neue Schweizer Adresse, Tag des Umzugs, Gewicht des Umzugsgutes, Warenwert sowie Packstückanzahl. Als Warenwert kann ein geordneter Zeitwert angegeben werden; das Gewicht lässt sich dabei nur schätzen, da nicht der gesamte Hausstand gewogen werden kann. Auch bei der Gewichtsschätzung wird ein erfahrener Umzugsspediteur gern behilflich sein.
Elektronische Zollanmeldung und Zollbeschau
Spätestens drei Tage vor dem Umzug müssen diese Angaben dem Umzugsspediteur übermittelt werden. Zudem behält sich der Zoll das Recht vor, am Folgetag nach der Übermittlung der Ausfuhranmeldung im eigenen Haus oder der Wohnung eine Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Der Umzugsspediteur teilt mit, an welchem Tag dies ist, jedoch wird ein solcher Zollbesuch in der Praxis nur sehr selten durchgeführt.
Die Ware darf erst verladen werden, wenn der Zoll diese freigegeben hat, was ebenso auf dem elektronischen Wege erfolgt. Nun kann alles verladen und in Richtung Schweiz aufgebrochen werden. Die Fahrer des Möbelspediteurs melden sich mit der Nummer der Ausfuhranmeldung an der Grenze bei der deutschen Zollausfuhr. Der Zollbeamte ruft sich die Ausfuhranmeldung auf den Bildschirm und fertigt es als erledigt ab.
Die Einfuhr – wichtige Dokumente sowie ausreichend dimensionierte Möbelwagen
Folgende Dokumente werden bei der Schweizer Zolleinfuhr benötigt: Zollantrag für Übersiedlungsgut, Abmeldung von der BRD, Mietvertrag für die neue Wohnung in der Schweiz, Arbeitsvertrag für die künftige Beschäftigung vor Ort, Inventarisierung des Hausstandes sowie Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Wenn der Ausländerpass B bereits vorliegt, entfallen der Arbeitsvertrag sowie die Abmeldung von Deutschland.
Der Zollantrag für Übersiedlungsgut ist auf der Homepage der Zollverwaltung erhältlich. Ein erfahrener Umzugsspediteur wird dieses Dokument bereits vor dem Umzug ausfüllen. In der Regel fertigen die Schweizer Zollbeamten ebenso nach Papierlage ab und sie verzichten auf die Zollbeschau, jedoch wird nahezu jeder Möbelwagen an der Grenze verwogen.
Daher sollte bei der Auswahl des Umzugsspediteurs darauf geachtet werden, dass Fahrzeuge mit einer entsprechenden Zuladung eingesetzt werden. 7,5-Tonner sind für diese Umzüge eher ungeeignet, denn diese sind bei einem gemischten Umzugsgut bei einer Zweidrittel-Auslastung bereits überladen. Nach der Verwiegung lässt der Schweizer Zoll solche Lastkraftwagen keinesfalls passieren. Dieser Ärger kann vermieden werden.
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