Schäden am Wagen beim Carsharing in der Schweiz: Was tun?
VON Agentur belmedia GmbH Allgemein
Carsharing ist eine gute Option um Geld zu sparen und zudem eine ideale Alternative zum eigenen Auto. Somit ist es kaum verwunderlich, dass das Carsharing auch in der Schweiz immer beliebter wird.
Allerdings muss bei einem Schaden einiges beachtet werden.
Privates oder kommerzielles Carsharing?
Ein Schaden am Wagen ist schnell passiert, sei es beispielsweise durch einen Auffahrunfall oder weil versehentlich ein Pfosten, eine Laterne oder Ähnliches gestreift wurde. Ist man der Besitzer des Fahrzeugs, dann meldet man entweder den Schaden bei seiner Versicherung oder sorgt selbst für die Schadens-Regulierung. Beim Carsharing ist das jedoch nicht ganz so einfach, da einem der Wagen nicht selbst gehört. Hier muss zunächst einmal unterschieden werden, ob das Fahrzeug bei einem Carsharing-Unternehmen angemietet wurde oder ob es sich um ein privates Carsharing handelt.
Vor Fahrantritt: Wagen auf Schäden und starker Verschmutzung überprüfen
Zunächst sollte man den Wagen noch vor Antritt der Fahrt auf etwaige Schäden hin untersuchen, das gilt für das private Carsharing ebenso wie für das kommerzielle. Sind beispielsweise Dellen oder Kratzer vorhanden, sollten diese unverzüglich gemeldet werden. Stammt der Wagen von einer Carsharing-Firma, besitzt er eine Schadensliste. Ist der Schaden dort eingetragen, wurde er bereits gemeldet, sodass sofort losgefahren werden kann. Aber auch bei einer starken Verschmutzung muss die Zentrale des Anbieters beziehungsweise der Besitzer des Wagens darauf hingewiesen werden. Andernfalls ist es möglich, dass man für die Entsorgung des Mülls beziehungsweise zur Schadensbegleichung aufgerufen wird, denn generell gilt, dass der letzte Fahrer auch der Verursacher der Probleme ist.
Wagenschäden beim privaten Carsharing
Hat man sich für das private Carsharing entschieden, dann teilt man sich ein Fahrzeug regelmässig beispielsweise mit den Nachbarn oder sonstigen Bekannten. Hier empfiehlt es sich, vorab einen Vertrag zu verfassen, der sämtliche Belange, wie etwa die Vorgehensweise bei einem Schaden, genau regelt. Zwar übernehmen die meisten Versicherungen einen Schaden auch dann, wenn der Fahrzeugbesitzer nicht selbst am Steuer sitzt, jedoch darf diese „fremde“ Person den Wagen in der Regel nicht ständig nutzen.
Beim Carsharing ist das allerdings genau das der Fall. Normalerweise gehen die meisten privaten Carsharing-Nutzer dazu über, etwaige Schäden vom Verursacher bezahlen und/oder richten zu lassen. Ist der Besitzer einverstanden, dann ist es natürlich möglich, die entstandenen Schäden mit dementsprechender Fachkenntnis selbst zu reparieren. Günstige Teile für ein Fahrzeug sind beispielsweise im Internet erhältlich.
So kann einerseits der Schaden reguliert und dennoch einiges gespart werden. Wer zudem Wert auf eine schnelle Lieferung der benötigten Teile legt, der ist bei dieser Adresse ganz richtig. Dort wird die gewünschte Bestellung binnen weniger Tage geliefert, sodass das Fahrzeug schnellstmöglichst repariert werden kann. Dazu weisen die Wagenteile aus dem Online-Handel eine hohe Qualität auf. Der Besitzer des Fahrzeugs kann also auch diesbezüglich zufrieden sein.
Kommerzielles Carsharing: die Schadensregulierung
Fahrzeuge eines kommerziellen Carsharing-Unternehmens sind normalerweise Vollkasko versichert. Allerdings ist diese Tatsache kein „Freischein“, denn wurde der Schaden selbst verursacht, muss man normalerweise eine Selbstbeteiligung entrichten.
Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Anbieter. Ganz anders sieht es jedoch dann aus, wenn der Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Das kann beispielsweise bei einem Unfall wegen zu viel Alkohol der Fall sein. In diesem und in ähnlichen Fällen ist es durchaus möglich, dass man für die komplette Reparatur selbst aufkommen muss.
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