09 August 2019

Presserat rügt „Blick“: Schutz der Privatsphäre von Vierfachmörder verletzt

Im Nachgang des Berufungsprozesses im Fall Rupperswil von Mitte Dezember 2018 veröffentlichten diese den Nachnamen des Vierfachmörders Thomas N. Damit haben sie den Journalistenkodex verletzt. Am 14. Dezember 2018 veröffentlichten „Blick“ und „Blick.ch“ einen Artikel über Thomas N. Darin argumentieren sie, warum sie den Vierfachmörder von Rupperswil ab sofort beim vollen Namen nennen.

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