Foto in „20 minutes“ zu kosovarischem Täter diskriminiert Schwarze
Darf man ein Foto mit der Hand eines Schwarzen, der einen italienischen Personalausweis hält, veröffentlichen, um einen Artikel mit dem Titel „Il obtient deux permis de séjour avec de faux papiers“ („Er erhält zwei Aufenthaltsbewilligungen mit falschen Dokumenten“) zu illustrieren, wenn der Text besagt, dass der Täter Kosovare ist? Nicht ohne die Bestimmung der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ bezüglich Rassendiskriminierung zu verletzen. Dies hält der Schweizer Presserat in seinem jüngsten Entscheid fest.
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