„Organhandel“-Vorwurf: Beschwerde des Universitätsspitals Basel gutgeheissen
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Universitätsspitals Basel gegen die „Basler Zeitung“ (BaZ) gutgeheissen. Die Zeitung hatte das Spital zweimal mit dem Vorwurf der illegalen Organentnahme und des Organhandels belegt. Die Vorwürfe erwiesen sich als falsch. Am 21. Dezember 2017 publizierte die „Basler Zeitung“ den Artikel „Verdacht auf illegale Organentnahme“. Gestützt auf die Aussagen der Mutter und ihres Anwalts schilderte der Journalist die Geschichte eines jungen Deutschen, der tödlich verletzt mit der Ambulanz ins Universitätsspital Basel transportiert worden war.
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