Beschwerde gegen „Blick“ wegen Kriegsbild mit toten Kindern abgewiesen
Privatsphäre und Menschenwürde lassen sich auch beim Foto eines trauernden Vaters mit seinen zwei toten Kindern wahren. Dies, solange das Bild als Dokument der Zeitgeschichte gelten kann, es respektvoll ist und die Menschen nicht zu Objekten degradiert. Der Schweizer Presserat hat in diesem Sinn eine Beschwerde gegen „blick.ch“ abgewiesen. Die Online-Zeitung hatte ein Foto über die Folgen eines Giftgasangriffs in Syrien abgebildet. Es zeigt einen trauernden Vater, der seine toten Zwillinge in den Armen hält.
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