29 August 2018

Agenturleistungen für Radio und TV können neu durch den Bund finanziert werden

Lokale und regionale Radios und TV-Stationen mit Abgabenanteil sollen sich in ihrer Berichterstattung auch künftig auf ein breites Informationsangebot abstützen und dieses zu einem angemessenen Preis beziehen können. Der Bundesrat hat am 29. August 2018 die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) angepasst und die rechtliche Grundlage geschaffen, um ein entsprechendes Angebot von Nachrichtenagenturen garantieren zu können.

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