06 Mai 2016

Presserat rügt Marketingbeilage

Der Journalistenkodex verlangt eine klare Trennung von redaktionellem Inhalt und beigefügter Werbung. Nach Auffassung des Schweizer Presserates wurde dieser Grundsatz in dem folgenden Fall verletzt. In Frage steht die Praxis der Firma Mediaplanet. Diese hatte 2015 die Sozialdemokratische Partei Schweiz (SP) kontaktiert und der SP vorgeschlagen, für die von Mediaplanet herausgegebene Beilage „Tabu“ einen Artikel ihrer Wahl zu verfassen.

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